Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-37-2021

Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer

Kurze Antwort

Richtig sind Friedhöfe sowie eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.

  • A)Gehege.
  • B)umzäunte Fischweiher mit Geräteschuppen.
  • C)öffentliche Anlagen.
  • D)Friedhöfe.
  • E)eingezäunte Hausgärten, die unmittelbar an ein bewohntes Anwesen anschließen.
Erklärung

Diese gelten bundesweit typischerweise als befriedete Bezirke; dort ruht die Jagd. Gehege, öffentliche Anlagen oder umzäunte Fischweiher sind nur je nach Landesrecht bzw. behördlicher Erklärung befriedet. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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