Kurze Antwort
Richtig sind: Die Vergrämung von Kormoranen wird per Verordnung geregelt. und In der Schusszeit ist der Abschuss in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang zulässig.
Richtig sind 2 und 3: Kormorane unterliegen nicht dem Jagdrecht; Bejagung/Vergrämung erfolgt nur auf Basis landesrechtlicher Kormoranverordnungen (Schadensabwehr in der Fischerei). Wo eine Jagdzeit festgelegt ist, gilt der Tagabschuss: 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang. Ganzjährige Freigabe, Bleischrot am Gewässer und pauschale 500‑m‑Regel sind falsch bzw. unzulässig. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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