Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-197-2021

Welche Aussagen über Kormorane sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Vergrämung von Kormoranen wird per Verordnung geregelt. und In der Schusszeit ist der Abschuss in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang zulässig.

  • A)Kormorane sind ganzjährig zum Abschuss freigegeben.
  • B)Die Vergrämung von Kormoranen wird per Verordnung geregelt.
  • C)In der Schusszeit ist der Abschuss in der Zeit von 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang zulässig.
  • D)Zum Abschuss an Gewässern darf Bleischrot verwendet werden.
  • E)Kormorane dürfen in einem Abstand von bis zu 500 m von Gewässern durch Abschuss getötet werden.
Erklärung

Richtig sind 2 und 3: Kormorane unterliegen nicht dem Jagdrecht; Bejagung/Vergrämung erfolgt nur auf Basis landesrechtlicher Kormoranverordnungen (Schadensabwehr in der Fischerei). Wo eine Jagdzeit festgelegt ist, gilt der Tagabschuss: 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang. Ganzjährige Freigabe, Bleischrot am Gewässer und pauschale 500‑m‑Regel sind falsch bzw. unzulässig. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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