Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-48-2021

Welche Aussagen über Pachtverträge sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Jagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen., Die Mindestlaufzeit eines Jagdpachtvertrages soll mindestens 6 Jahre betragen. und Die Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden.

  • A)Laufende Pachtverträge dürfen nicht um weniger als 6 Jahre verlängert werden.
  • B)Jagdpachtverträge sind schriftlich abzuschließen.
  • C)Die Mindestlaufzeit eines Jagdpachtvertrages soll mindestens 6 Jahre betragen.
  • D)Pachtverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge.
  • E)Die Jagdbehörde kann den Vertrag binnen 3 Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden.
Erklärung

Nach JWMG § 17 ist der Jagdpachtvertrag schriftlich abzuschließen. Außerdem muss die Pachtdauer mindestens 6 Jahre betragen. Nur in besonderen Fällen kann sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde auf 3 Jahre herabgesenkt werden. JWMG § 18 besagt außerdem, dass die Untere Jagdbehörde den Jagdpachtvertrag innerhalb von 3 Wochen nach Eingang beanstanden kann.

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