Kurze Antwort
Richtig sind: In einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss darf Munition aufbewahrt werden. und In einem Sicherheitsbehältnis mit Widerstandsgrad 1 dürfen mehr als fünf Kurzwaffen mit zugehöriger Munition aufbewahrt werden.
Richtig sind 1 und 3: Munition darf mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss gelagert werden (§ 13 AWaffV). Im 1er-Schrank (DIN/EN 1143-1) dürfen unbegrenzt Lang- und Kurzwaffen samt Munition verwahrt werden, also auch mehr als fünf Kurzwaffen. Falsch: Im 0er-Schrank ist die Zahl der Langwaffen nicht begrenzt und Waffen und Munition dürfen gemeinsam aufbewahrt werden.
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