Kurze Antwort
Richtig sind: Der Jäger trägt die Verantwortung für verkehrsfähiges, unbedenkliches Wildbret; Wildschweine reichern Cäsium v. a. beim Brechen im Erdreich an; der zulässige Höchstwert beträgt 600 Bq/kg.
Der Jäger ist Lebensmittelunternehmer und haftet für die Unbedenklichkeit. Schwarzwild nimmt Cäsium durch bodennahe Nahrung auf. EU-weit gilt für Cs-137 im Wildbret ein Grenzwert von 600 Bq/kg, 900 Bq/kg ist falsch.
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