Kurze Antwort
Richtig sind: Aufbruch von Wild (ausgenommen Schwarzwild), das im eigenen Revier zur Strecke kam und keine bedenklichen Merkmale aufweist, kann dort verbleiben., Beim Entsorgen von Aufbruch und Zerwirkresten im eigenen Revier ist darauf zu achten, dass Spaziergänger und Hunde nicht in unmittelbaren Kontakt damit kommen. und Beim Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche darf der Aufbruch nicht im eigenen Revier entsorgt werden.
Richtig ist: Unbedenklicher Aufbruch vom im eigenen Revier erlegten Wild (außer Schwarzwild) darf im Revier verbleiben. Dabei muss er so abgelegt/verborgen werden, dass Öffentlichkeit und Hunde keinen Kontakt haben. Bei Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche ist die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigung Pflicht; fremder Aufbruch hat im eigenen Revier nichts zu suchen.
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