Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-46-2021

Welche Aussagen zur Geflügelpest (Vogelgrippe) sind richtig?

Kurze Antwort

Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig, und infizierte Zugvögel können das Virus über weite Strecken verbreiten.

  • A)Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig.
  • B)Wildvögel können gegen Geflügelpest geimpft werden.
  • C)Infizierte Zugvögel können das Virus über weite Strecken verbreiten.
  • D)Infizierte Vögel sind an massivem Federverlust erkennbar.
Erklärung

Die Vogelgrippe wird durch Viren übertragen und ist bei Verdacht oder Ausbruch dem Veterinäramt anzuzeigen. Typische Anzeichen sind unter anderem Atemnot, Durchfall und vermehrte Totfunde, nicht jedoch massiver Federverlust.

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