Kurze Antwort
Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig, und infizierte Zugvögel können das Virus über weite Strecken verbreiten.
Die Vogelgrippe wird durch Viren übertragen und ist bei Verdacht oder Ausbruch dem Veterinäramt anzuzeigen. Typische Anzeichen sind unter anderem Atemnot, Durchfall und vermehrte Totfunde, nicht jedoch massiver Federverlust.
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