Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-121-2021

Welche Aussagen zur Kirrung von Schwarzwild sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind die Begrenzung der Kirrmenge auf 1 Liter pro Kirrplatz sowie die Pflicht, Schwarzwild ausschließlich im Wald zu kirren.

  • A)Die Kirrmenge ist auf 10 Liter pro Tag und Kirrung begrenzt.
  • B)Die Kirrmenge ist auf 1 Liter pro Kirrplatz begrenzt.
  • C)Die Kirrung muss im Wald erfolgen.
  • D)Die Kirrung ist ganzjährig zulässig.
  • E)Pro 100 ha Waldfläche im Revier ist eine Kirrung zulässig.
Erklärung

Kirrung dient als Bejagungshilfe mit geringen Futtermengen; für Schwarzwild sind 1 Liter pro Kirrung zulässig. Die gesetzliche Grundregel (§ 33 Abs. 5 JWMG) Das Anlocken von Wildtieren mit geringen Futtermengen zur Erleichterung der Bejagung (Kirrung) ist während der Jagdzeit erlaubt. Während der allgemeinen Schonzeit nach § 41 Abs. 2 JWMG ist die Kirrung … unzulässig

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