Kurze Antwort
Richtig sind: Die Kirrmenge ist auf 10 Liter je Kirrplatz beschränkt und Obstrester mit bis zu 10 Volumenprozent Hafer darf verwendet werden.
Kirrungen sind Bejagungshilfen mit geringer, klar begrenzter Futtermittelmenge; 10 Liter sind die zulässige Höchstmenge für wiederkäuendes Schalenwild. Zugelassen sind artgerechte Futtermittel, dazu zählt auch Obsttrester mit bis zu 10% Haferbeimischung.
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