Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-116-2021

Welche Aussagen zur Rehwildkirrung sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Kirrmenge ist auf 10 Liter je Kirrplatz beschränkt und Obstrester mit bis zu 10 Volumenprozent Hafer darf verwendet werden.

  • A)Die Kirrmenge ist nicht beschränkt.
  • B)Die Kirrmenge ist beschränkt auf 10 Liter je Kirrplatz.
  • C)Die Art der Futtermittel ist nicht beschränkt.
  • D)Obsttrester mit Beimischung von bis zu 10 Volumenprozent Hafer darf verwendet werden.
  • E)Die Zahl der Kirrungen je Jagdbezirk ist auf zwei beschränkt.
Erklärung

Kirrungen sind Bejagungshilfen mit geringer, klar begrenzter Futtermittelmenge; 10 Liter sind die zulässige Höchstmenge für wiederkäuendes Schalenwild. Zugelassen sind artgerechte Futtermittel, dazu zählt auch Obsttrester mit bis zu 10% Haferbeimischung.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten