Kurze Antwort
Richtig sind: Fuchs und Steinmarder.
Richtig sind Fuchs und Steinmarder. Beide gehören zum Haarraubwild, unterliegen dem Jagdrecht und können als Prädatoren Jung- und Altstücke von Hase, Rebhuhn und Fasan sowie deren Gelege erbeuten. Wildkatze ist ganzjährig geschont; Habicht und Mäusebussard sind nach Naturschutzrecht streng geschützt und dürfen nicht bejagt werden.
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