Kurze Antwort
Falsch ist die Aussage, dass nur die Treiber sich deutlich farblich abheben müssen; bei Gesellschaftsjagden haben sich alle unmittelbar Beteiligten sichtbar in Signalfarben kenntlich zu machen.
Laut UVV Jagd (VSG 4.4) müssen Schützen, Treiber und Hunde gut sichtbar sein, um Unfälle zu vermeiden. Die übrigen Aussagen entsprechen den Sicherheitsregeln bei Stand- und Treibjagden.
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