Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-189-2021

Welche der folgenden Aussagen über die Pflichten der unmittelbaren Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd ist FALSCH?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur die Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.

  • A)Ein Durchziehen mit angeschlagener Waffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist untersagt.
  • B)Bei Standtreiben muss sich der Schütze nach Einnehmen des zugewiesenen Standes mit seinem jeweiligen Nachbarn verständigen.
  • C)Sofern der Jagdleiter nichts anderes bestimmt, darf der zugewiesene Stand vor Beendigung des Treibens weder verändert noch verlassen werden.
  • D)Nur die Treiber müssen sich deutlich farblich von der Umgebung abheben.

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