Kurze Antwort
In Baden-Württemberg ist die Nachtjagd auf Schwarzwild erlaubt, und als Nachtzeit gilt der Zeitraum von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.
Bundesweit definiert das BJagdG die Nachtzeit so; BW folgt dem. Das Nachtjagdverbot hat Ausnahmen, u. a. für Schwarzwild. Nächtliche Bewegungsjagden sind unzulässig, ein generelles Nachtjagdverbot besteht nicht.
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