Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-225-2021

Welche der nachfolgenden Aussagen zur Nachtjagd in Baden-Württemberg sind richtig?

Kurze Antwort

In Baden-Württemberg ist die Nachtjagd auf Schwarzwild erlaubt, und als Nachtzeit gilt der Zeitraum von 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang.

  • A)Die Nachtjagd auf Schwarzwild ist erlaubt.
  • B)Bewegungsjagden dürfen auch nachts ausgeübt werden.
  • C)Nachtjagd ist die Jagd in der Zeitspanne von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
  • D)Die Nachtjagd ist generell verboten.
Erklärung

Bundesweit definiert das BJagdG die Nachtzeit so; BW folgt dem. Das Nachtjagdverbot hat Ausnahmen, u. a. für Schwarzwild. Nächtliche Bewegungsjagden sind unzulässig, ein generelles Nachtjagdverbot besteht nicht.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten