Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-58-2021

Welche Dokumente muss ein allein mit der eigenen Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?

Kurze Antwort

Ein allein jagender Jagdgast muss gültigen Jagdschein, auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis und Waffenbesitzkarte mitführen.

  • A)Waffenbesitzkarte
  • B)Gültiger Jagdschein
  • C)Auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis
  • D)Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
  • E)Gültiger Führerschein
Erklärung

Der Gast führt eine eigene Waffe und übt die Jagd selbständig aus. Dafür sind Jagdschein und persönliche Jagderlaubnis Pflicht; beim Führen eigener Waffen ist zudem die zugehörige WBK mitzuführen. Versicherung oder Führerschein sind nicht erforderlich.

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