Kurze Antwort
Ein allein jagender Jagdgast muss gültigen Jagdschein, auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis und Waffenbesitzkarte mitführen.
Der Gast führt eine eigene Waffe und übt die Jagd selbständig aus. Dafür sind Jagdschein und persönliche Jagderlaubnis Pflicht; beim Führen eigener Waffen ist zudem die zugehörige WBK mitzuführen. Versicherung oder Führerschein sind nicht erforderlich.
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