Kurze Antwort
Richtig sind: Gültiger Jagdschein, Die zur Waffe gehörige WBK und Personalausweis.
Richtig sind Jagdschein, die zur Waffe gehörige WBK und Personalausweis. Begründung: Bei befugter Jagdausübung muss der Jäger seine Berechtigung zur Jagd (Jagdschein), den Besitznachweis der konkret geführten Waffe (WBK) und einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen. Jagdpachtvertrag ist dafür nicht erforderlich, und ein Waffenschein wird für Jäger im Rahmen der Jagdausübung nicht benötigt.
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