Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-33-2021

Welche Dokumente muss ein Jäger bei sich tragen, wenn er mit seiner eigenen Waffe in einem Revier erlaubtermaßen die Jagd ausüben will?

Kurze Antwort

Richtig sind: Gültiger Jagdschein, Die zur Waffe gehörige WBK und Personalausweis.

  • A)Jagdpachtvertrag
  • B)Gültiger Jagdschein
  • C)Die zur Waffe gehörige WBK
  • D)Waffenschein
  • E)Personalausweis
Erklärung

Richtig sind Jagdschein, die zur Waffe gehörige WBK und Personalausweis. Begründung: Bei befugter Jagdausübung muss der Jäger seine Berechtigung zur Jagd (Jagdschein), den Besitznachweis der konkret geführten Waffe (WBK) und einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen. Jagdpachtvertrag ist dafür nicht erforderlich, und ein Waffenschein wird für Jäger im Rahmen der Jagdausübung nicht benötigt.

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