Kurze Antwort
Richtig sind: Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung und Jägerprüfungszeugnis.
Richtig sind Jagdhaftpflichtversicherung und Jägerprüfungszeugnis. Für den Ersterwerb musst du nach § 15 Abs. 5 BJagdG die bestandene Jägerprüfung nachweisen und gemäß § 17 BJagdG eine ausreichende Jagdhaftpflichtdeckung (mind. 500.000 € Personenschäden, 50.000 € Sachschäden) vorlegen. Ausbildungsnachweise oder Waffensachkunde sind nicht eigenständige Voraussetzungen für die Scheinerteilung.
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