Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-181-2021

Welche durch Schwarzwild verursachte Schäden sind ersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fraß von frisch gesätem Mais. und Fraß von milchreifem Hafer.

  • A)Fraß von frisch gesätem Mais.
  • B)Fraß von Maissilage in einem Fahrsilo.
  • C)Fraß in Erdbeerkulturen.
  • D)Fraß von milchreifem Hafer.
Erklärung

Richtig sind 1 und 4, weil Schäden an landwirtschaftlichen Nutzpflanzen durch Schalenwild (hier: Schwarzwild) nach § 29 BJagdG grundsätzlich ersatzpflichtig sind – dazu zählen Saatmais und milchreifes Getreide. Maissilage im Fahrsilo ist bereits eingeerntet (§ 31 BJagdG: nicht ersatzpflichtig) und Erdbeeren sind Sonderkulturen, die nur bei ordnungsgemäßem Schutz ersatzpflichtig wären. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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