Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-161-2021

Welche Feststellungen gelten als bedenkliche Merkmale?

Kurze Antwort

Richtig sind: Verklebungen der inneren Organe., Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen. und Erhebliche Abmagerung.

  • A)Verspätetes Austreten.
  • B)Scheuern am Malbaum.
  • C)Verklebungen der inneren Organe.
  • D)Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen.
  • E)Erhebliche Abmagerung.
Erklärung

Richtig sind 3, 4 und 5: Laut Tier-LMHV gelten frische Verklebungen/Verwachsungen von Organen, offene Knochenbrüche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlegen sowie erhebliche Abmagerung als bedenkliche Merkmale, da sie auf Entzündungen, systemische Keimverschleppung oder chronische Krankheit hindeuten. Verspätetes Austreten und Scheuern am Malbaum sind normales Wildverhalten und lebensmittelhygienisch nicht relevant.

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