Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-162-2021

Welche Feststellungen gelten als bedenkliche Merkmale?

Kurze Antwort

Bedenkliche Merkmale sind erhebliche Abweichungen der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch, offene Knochenbrüche ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erlegen sowie erhebliche Abmagerung.

  • A)Gelegentliches Husten
  • B)Erhebliche Abweichung der Muskulatur in Farbe, Konsistenz oder Geruch
  • C)Suhlen
  • D)Offene Knochenbrüche soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen im Zusammenhang stehen
  • E)Erhebliche Abmagerung
Erklärung

Diese Merkmale sind in Anlage 4, Punkt 1.3 der Tier-LMHV genannt und deuten auf Gesundheitsgefahren hin. Gelegentliches Husten und Suhlen gelten nicht als bedenkliche Merkmale.

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