Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-181-2021

Welche Flugweite muss man beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen aus Sicherheitsgründen beachten?

Kurze Antwort

Beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen ist ein Gefahrenbereich von etwa 1.500 Metern zu beachten.

  • A)500 m
  • B)1.500 m
  • C)2.500 m
  • D)750 m
Erklärung

Flintenlaufgeschosse sind massive Projektile mit hoher Restenergie und Abprallgefahr. Deshalb wird der Sicherheitsbereich deutlich größer als bei Schrot angesetzt – praxisrelevant sind rund 1.500 m.

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