Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-240-2021

Welche Funktion hat der Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Der Jagdbeirat berät die untere Jagdbehörde in Grundsatzfragen wie der Abschussplanung und wirkt bei wesentlichen Entscheidungen wie der Ausweisung von Wildruhegebieten beratend mit.

  • A)Grundsätze der Abschussplanung
  • B)Prüfung und Genehmigung von Jagdpachtverträgen
  • C)Ausweisung von Wildruhegebieten
  • D)Abrundung von Jagdbezirken
Erklärung

Nach BJagdG § 37 berät der Jagdbeirat die Jagdbehörden in allen wichtigen Jagdangelegenheiten; bei Abschussplänen ist sein Einvernehmen teils erforderlich. Je nach Landesrecht wird er auch bei Schutz- und Ruhegebieten beteiligt. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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