Kurze Antwort
Der Jagdbeirat berät die untere Jagdbehörde in Grundsatzfragen wie der Abschussplanung und wirkt bei wesentlichen Entscheidungen wie der Ausweisung von Wildruhegebieten beratend mit.
Nach BJagdG § 37 berät der Jagdbeirat die Jagdbehörden in allen wichtigen Jagdangelegenheiten; bei Abschussplänen ist sein Einvernehmen teils erforderlich. Je nach Landesrecht wird er auch bei Schutz- und Ruhegebieten beteiligt. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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