Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-102-2021

Welche Futtermittel dürfen für die Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild ausgebracht werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Grünfuttersilage, Obsttrester mit geringer Haferbeimischung und Rosskastanien.

  • A)Grünfuttersilage
  • B)Obsttrester mit geringer Haferbeimischung
  • C)Eicheln
  • D)Rosskastanien
  • E)Weizen, Roggen, Gerste
Erklärung

Richtig sind Grünfuttersilage, Obsttrester mit geringer Haferbeimischung und Rosskastanien, weil sie als Saft- bzw. mastreiches Kraftfutter für Wiederkäuer bekömmlich sind und die Pansenflora nicht überlasten. Reine Getreidearten wie Weizen/Roggen/Gerste sowie große Mengen Eicheln fördern Pansenübersäuerung und sind als alleiniges oder überwiegendes Kraftfutter ungeeignet. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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