Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-104-2021

Welche Futtermittel dürfen für die Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild NICHT ausgebracht werden?

Kurze Antwort

Eicheln und Bucheckern sowie Weizen, Roggen und Gerste dürfen für wiederkäuendes Schalenwild nicht ausgebracht werden.

  • A)Grünfuttersilage
  • B)Eicheln und Bucheckern
  • C)Obsttrester mit geringer Haferbeimischung
  • D)Rosskastanien
  • E)Weizen, Roggen, Gerste
Erklärung

Wiederkäuer reagieren empfindlich auf reine Mast (Eicheln, Bucheckern) und getreidereiches Kraftfutter; es kann zu Verdauungsstörungen bis zur Pansenübersäuerung führen. Erlaubt und geeignet sind vorrangig Raufutter und Saftfutter.

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