Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-104-2021

Welche Futtermittel dürfen für die Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild NICHT ausgebracht werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Eicheln und Bucheckern und Weizen, Roggen, Gerste.

  • A)Grünfuttersilage
  • B)Eicheln und Bucheckern
  • C)Obsttrester mit geringer Haferbeimischung
  • D)Rosskastanien
  • E)Weizen, Roggen, Gerste

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