Kurze Antwort
Richtig sind: Hafer, Mais und Weizen.
Ablenkfütterungen für Schwarzwild dürfen nur mit pflanzlichem, artgerechtem Kirrmaterial betrieben werden. Erlaubt und jagdlich üblich sind Getreide wie Hafer, Mais und Weizen; weiterverarbeitete Lebensmittel oder tierische Bestandteile sind tabu. Kartoffeln und Zuckerrüben gelten als Saftfutter/Hackfrüchte und sind für Kirrung/Ablenkung i. d. R. nicht vorgesehen bzw. teils landesrechtlich eingeschränkt. Regulations may vary depending on the federal state.
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