Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-119-2021

Welche Futtermittel sind für die Kirrung von Rot- und Damwild zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Grünfuttersilagen, Rosskastanien und Rüben.

  • A)Grünfuttersilagen
  • B)Getreide einschließlich Mais
  • C)Rosskastanien
  • D)Rüben

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