Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-119-2021

Welche Futtermittel sind für die Kirrung von Rot- und Damwild zulässig?

Kurze Antwort

Zulässig für die Kirrung von Rot- und Damwild sind Grünfuttersilagen, Rosskastanien und Rüben; Getreide einschließlich Mais ist hierfür nicht zulässig.

  • A)Grünfuttersilagen
  • B)Getreide einschließlich Mais
  • C)Rosskastanien
  • D)Rüben
Erklärung

Für Schalenwildfütterung zählen Silagen und Saftfutter wie Rüben sowie Mastfrüchte wie Kastanien zu den geeigneten Futtermitteln. Getreide/Mais gelten hier nicht als zulässiges Kirrmaterial für Rot- und Damwild. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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