Kurze Antwort
Zulässig für die Kirrung von Rot- und Damwild sind Grünfuttersilagen, Rosskastanien und Rüben; Getreide einschließlich Mais ist hierfür nicht zulässig.
Für Schalenwildfütterung zählen Silagen und Saftfutter wie Rüben sowie Mastfrüchte wie Kastanien zu den geeigneten Futtermitteln. Getreide/Mais gelten hier nicht als zulässiges Kirrmaterial für Rot- und Damwild. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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