Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-106-2021

Welche Futtermittel sind für wiederkäuendes Schalenwild zulässig?

Kurze Antwort

Zulässig sind Heu und Grünfuttersilagen, Zuckerrüben sowie Rosskastanien.

  • A)Heu und Grünfuttersilagen
  • B)Zuckerrüben
  • C)getrocknete Rübenschnitzel
  • D)Obsttrester mit einer Beimischung von 10 Volumenprozent Gerste
  • E)Rosskastanien
Erklärung

Wiederkäuer benötigen vorrangig Rau- und Saftfutter; Heu/Grünsilage (Raufutter) und Rüben (Saftfutter) sind geeignet. Rosskastanien zählen als natürliche Mast und sind in Maßen verträglich, während Trester-Gemische oder Rübenschnitzel nicht standardmäßig vorgesehen sind.

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