Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-106-2021

Welche Futtermittel sind für wiederkäuendes Schalenwild zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Heu und Grünfuttersilagen, Zuckerrüben und Rosskastanien.

  • A)Heu und Grünfuttersilagen
  • B)Zuckerrüben
  • C)getrocknete Rübenschnitzel
  • D)Obsttrester mit einer Beimischung von 10 Volumenprozent Gerste
  • E)Rosskastanien

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten