Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-7-2021

Welche Handlung ist erlaubt?

Kurze Antwort

Erlaubt ist das Einschießen der Jagdwaffe im eigenen Revier außerhalb eines Schießstandes.

  • A)Das Einschießen des Jagdgewehres im eigenen Revier außerhalb eines Schießstandes.
  • B)Die Fahrt mit der zugriffsbereiten Waffe von der Wohnung zum Büchsenmacher.
  • C)Die Ausübung der Jagd mit vollautomatischen Waffen.
Erklärung

Jäger dürfen zur befugten Jagdausübung einschließlich Ein- und Anschießen im Revier Waffen führen und schießen. Der Transport zum Büchsenmacher hat nicht zugriffsbereit zu erfolgen, und vollautomatische Waffen sind verboten.

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