Kurze Antwort
Erlaubt ist das Einschießen der Jagdwaffe im eigenen Revier außerhalb eines Schießstandes.
Jäger dürfen zur befugten Jagdausübung einschließlich Ein- und Anschießen im Revier Waffen führen und schießen. Der Transport zum Büchsenmacher hat nicht zugriffsbereit zu erfolgen, und vollautomatische Waffen sind verboten.
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