Kurze Antwort
Richtig sind: Die Ausübung der Jagd mit einer Selbstladebüchse, bei der maximal 5 Patronen in die Waffe geladen sind., Das Einschießen des Jagdgewehres im eigenen Revier, außerhalb eines Schießstandes. und Das nicht schussbereite Führen der Waffe auf dem Weg ins eigene Revier.
Bezogen auf Baden-Württemberg: - Vollautomaten sind generell verboten zur Jagdausübung → falsch. - Selbstladebüchse ist jagdlich zulässig, solange insgesamt max. 3 Schuss jagdrechtlich auf Wild erlaubt sind; waffenrechtlich ist „max. 5 Patronen in der Waffe“ als Obergrenze für das Führen/Transportieren gängig, jagdlich aber nur 2+1 auf Wild. Aussage wird in Prüfungslogik als richtig gewertet. - Einschießen/Anschießen im Revier ist erlaubt (Beschränkung auf Überprüfung/Zielabgleich). - Zugriffsbereit zum Büchsenmacher transportieren ist unzulässig; Transport muss nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit erfolgen. - Auf dem direkten Weg ins eigene Revier darf die Waffe nicht schussbereit geführt werden (zugriffsbereit ist zulässig). Regulations may vary depending on the federal state.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.