Kurze Antwort
Verboten sind die Fahrt mit einer zugriffsbereiten Waffe von der Wohnung zum Büchsenmacher und die Jagdausübung mit vollautomatischen Waffen.
Beim Transport zum Büchsenmacher muss die Waffe ungeladen und in einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer aufbewahrt werden. Vollautomatische Waffen dürfen zur Jagdausübung nicht verwendet werden.
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