Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-8-2021

Welche Handlungen sind verboten?

Kurze Antwort

Verboten sind die Fahrt mit einer zugriffsbereiten Waffe von der Wohnung zum Büchsenmacher und die Jagdausübung mit vollautomatischen Waffen.

  • A)Das Einschießen des Jagdgewehres im eigenen Revier außerhalb eines Schießstandes.
  • B)Die Fahrt mit der zugriffsbereiten Waffe von der Wohnung zum Büchsenmacher.
  • C)Die Ausübung der Jagd mit vollautomatischen Waffen.
Erklärung

Beim Transport zum Büchsenmacher muss die Waffe ungeladen und in einem verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer aufbewahrt werden. Vollautomatische Waffen dürfen zur Jagdausübung nicht verwendet werden.

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