Kurze Antwort
Richtig sind: Teilnahme an einer Baujagd als Jäger zusammen mit dem jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten und drei weiteren Schützen und Teilnahme mit seinem Vater, der auch Jäger ist, an einer Saujagd, an der insgesamt 8 Personen teilnehmen.
Mit Jugendjagdschein ist Jagd nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten, jagdlich erfahrenen Jägers erlaubt; Teilnahme an Gesellschaftsjagden ist verboten (§16 BJagdG). Baujagd mit Begleitung und wenigen weiteren Schützen ist keine Gesellschaftsjagd und daher zulässig. Eine Saujagd mit insgesamt 8 Personen kann je nach Landesrecht noch unter die Einzel-/kleine Gemeinschaftsjagd fallen; ist sie keine Gesellschaftsjagd und der Vater (jagdlich erfahren) begleitet, ist die Teilnahme zulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.