Kurze Antwort
Maßgeblich sind die Anzahl der Hunde und die Widerristhöhe des Hundes.
Die Mindestbodenfläche richtet sich nach der Widerristhöhe: mindestens 6, 8 oder 10 m². Für jeden weiteren Hund im selben Zwinger ist die Hälfte der vorgeschriebenen Fläche hinzuzurechnen.
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