Kurze Antwort
Bedenklich sind die frisch verheilte Laufschussverletzung, ein unüblicher/auffälliger Geruch beim Aufbrechen und frische Verklebungen von Organen mit dem Brustfell.
Diese Merkmale weisen auf Erkrankungen, Entzündungen oder Hygieneprobleme hin und erfordern eine amtliche Fleischuntersuchung. Einzelne Bandwurmfinnen sowie äußere Ektoparasiten wie Zecken/Haarlinge gelten nicht als bedenklich für die Genusstauglichkeit.
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