Kurze Antwort
Übliche Schutzvorrichtungen bei besonders gefährdeten Forstkulturen müssen zum Schutz vor Rehwild mindestens 1,50 m hoch sein.
Ein Zaun gilt ab einer Höhe von 1,50 m als rehwilddicht. Dadurch werden Verbiss-, Fege- und Schälschäden an den Forstpflanzen verhindert.
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