Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-211-2021

Welche Möglichkeit bietet das Waldgesetz Baden-Württemberg dem Jagdausübungsberechtigten, den reibungslosen Ablauf einer größeren Gesellschaftsjagd zu gewährleisten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Waldbesitzer kann aus Gründen der Wildbewirtschaftung (Bejagung) den Wald vorübergehend für die Dauer der Jagd sperren. Die Sperrung ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen.

  • A)Der Waldbesitzer kann aus Gründen der Wildbewirtschaftung (Bejagung) den Wald vorübergehend für die Dauer der Jagd sperren. Die Sperrung ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen.
  • B)Die Forstbehörden sind verpflichtet, alle Zugänge zum Wald zu sperren, um das Betreten des Waldes zu verhindern.
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte kann an den Waldzugängen Posten aufstellen, die Waldbesuchern untersagen, den Wald zu betreten.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Baden-Württemberg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Welche Möglichkeit bietet das Waldgesetz Baden-Württemberg dem Ja… | Jägerprüfung Baden-Württemberg – GrünesAbi | GrünesAbi