Kurze Antwort
Richtig sind: Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und Bundeswildschutzverordnung.
Richtig sind: Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV). Begründung: In Baden‑Württemberg ist das JWMG das Landesjagdgesetz und regelt die Jagdausübung landesrechtlich. Zusätzlich gelten bundesweit die Schutzvorgaben der BWildSchV. Die Bundesjagdzeitenverordnung wird in BW durch die DVO JWMG ersetzt; ein separates “Landesjagdgesetz” neben dem JWMG gibt es nicht.
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