Kurze Antwort
Nach JWMG sind verboten: Baujagd am Naturbau, Jagdausübung an oder über Gewässern mit Bleischrot sowie der Schrotschuss auf Schalenwild (außer Fangschuss); Baujagd am Kunstbau und Hasenjagd mit Bleischrot sind nicht pauschal verboten.
Das JWMG untersagt die Störung natürlicher Baue, verbietet Bleischrot im Bereich von Gewässern (erlaubt bleibt Bleischrot dagegen z. B. bei der normalen Feld- und Waldjagd auf Niederwild wie Hasen, Fasane etc. außerhalb von Gewässern/Feuchtgebieten) und den Schrotschuss auf Schalenwild aus Tierschutz- und Weidgerechtigkeitsgründen.
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