Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-64-2021

Welche sachlichen Verbote sind nach dem JWMG zu beachten?

Kurze Antwort

Nach JWMG sind verboten: Baujagd am Naturbau, Jagdausübung an oder über Gewässern mit Bleischrot sowie der Schrotschuss auf Schalenwild (außer Fangschuss); Baujagd am Kunstbau und Hasenjagd mit Bleischrot sind nicht pauschal verboten.

  • A)Die Ausübung der Baujagd an einem Kunstbau.
  • B)Die Ausübung der Baujagd an einem Naturbau.
  • C)Die Jagdausübung an oder über Gewässern mit Bleischrot.
  • D)Der Schrotschuss auf Schalenwild mit Ausnahme des Fangschusses.
  • E)Die Ausübung der Hasenjagd mit Bleischrot im Wald und auf der Feldjagd.
Erklärung

Das JWMG untersagt die Störung natürlicher Baue, verbietet Bleischrot im Bereich von Gewässern (erlaubt bleibt Bleischrot dagegen z. B. bei der normalen Feld- und Waldjagd auf Niederwild wie Hasen, Fasane etc. außerhalb von Gewässern/Feuchtgebieten) und den Schrotschuss auf Schalenwild aus Tierschutz- und Weidgerechtigkeitsgründen.

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