Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2W-249-2021

Welche Schrotarten sind zur Jagd auf Wasserwild an Gewässern in Baden-Württemberg zulässig?

Kurze Antwort

In Baden-Württemberg ist zur Jagd auf Wasserwild an Gewässern nur bleifreie Munition wie Weicheisenschrot, Wismutschrot und Zinkschrot zulässig; Bleischrot ist verboten.

  • A)Weicheisenschrot
  • B)Wismutschrot
  • C)Zinkschrot
  • D)Bleischrot
Erklärung

Aufgrund des EU-weiten Bleischrotverbots in und um Feuchtgebiete (REACH) ist Bleischrot an und über Gewässern unzulässig. Zulässig sind dort bleifreie Alternativen wie Stahl/Weicheisen, Wismut und Zink.

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