Kurze Antwort
In Baden-Württemberg ist zur Jagd auf Wasserwild an Gewässern nur bleifreie Munition wie Weicheisenschrot, Wismutschrot und Zinkschrot zulässig; Bleischrot ist verboten.
Aufgrund des EU-weiten Bleischrotverbots in und um Feuchtgebiete (REACH) ist Bleischrot an und über Gewässern unzulässig. Zulässig sind dort bleifreie Alternativen wie Stahl/Weicheisen, Wismut und Zink.
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