Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-225-2021

Welche Schüsse gelten als nicht waidgerecht?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schrotschuss auf eine in 50 m Entfernung vorbeilaufende, gesunde Fasanenhenne. und Schrotschuss auf einen in 5 m Entfernung in der Sasse liegenden Feldhasen.

  • A)Schrotschuss auf eine in 50 m Entfernung vorbeilaufende, gesunde Fasanenhenne.
  • B)Flintenschuss mit einem Flintenlaufgeschoss auf einen Überläufer in 10 m Entfernung.
  • C)Schrotschuss von hinten auf einen abstreichenden Fasan bei einer Entfernung von etwa 25 m.
  • D)Büchsenschuss auf einen Rehbock in 150 m Entfernung.
  • E)Schrotschuss auf einen in 5 m Entfernung in der Sasse liegenden Feldhasen.
Erklärung

Nicht waidgerecht sind: - Fasan auf 50 m mit Schrot: Über der praxisgerechten Schussentfernung (20–35/40 m); Deckung und Energie der Garbe reichen nicht sicher für ein schnelles Verenden → hohes Krankschussrisiko. - Hase in der Sasse auf 5 m mit Schrot: Das drückende Stück hat keine Fluchtchance; zudem ist die Garbe auf kurze Distanz zu eng und zerstört Wildbret. Beide verstoßen gegen Weidgerechtigkeit und Tierschutz.

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