Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-65-2021

Welche Straftatbestände sind im JWMG festgelegt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Vorsätzlicher Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt wurde. und Vorsätzlicher Abschuss von Elterntieren, die noch zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.

  • A)Verstoß gegen das Nachtjagdverbot.
  • B)Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
  • C)Vorsätzlicher Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt wurde.
  • D)Vorsätzlicher Abschuss von Elterntieren, die noch zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.

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