Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-65-2021

Welche Straftatbestände sind im JWMG festgelegt?

Kurze Antwort

Im JWMG sind als Straftatbestände der vorsätzliche Abschuss von Wild ohne festgesetzte Jagdzeit sowie der vorsätzliche Abschuss von zur Jungenaufzucht benötigten Elterntieren festgelegt.

  • A)Verstoß gegen das Nachtjagdverbot.
  • B)Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
  • C)Vorsätzlicher Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt wurde.
  • D)Vorsätzlicher Abschuss von Elterntieren, die noch zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.
Erklärung

Diese Tatbestände entsprechen den strafbaren Verstößen gegen Schonzeiten und Elterntierschutz. Nachtjagdverbot und allgemeine Waidgerechtigkeit werden im Regelfall als Ordnungswidrigkeiten geahndet, nicht als Straftaten. Regeln können landesrechtlich variieren.

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