Kurze Antwort
Im JWMG sind als Straftatbestände der vorsätzliche Abschuss von Wild ohne festgesetzte Jagdzeit sowie der vorsätzliche Abschuss von zur Jungenaufzucht benötigten Elterntieren festgelegt.
Diese Tatbestände entsprechen den strafbaren Verstößen gegen Schonzeiten und Elterntierschutz. Nachtjagdverbot und allgemeine Waidgerechtigkeit werden im Regelfall als Ordnungswidrigkeiten geahndet, nicht als Straftaten. Regeln können landesrechtlich variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.