Kurze Antwort
Bei Drückjagden auf Schwarzwild dürfen führende Bachen mit gestreiften Frischlingen unter keinen Umständen geschossen werden.
Führende Bachen unterliegen dem Elterntierschutz bis zum Selbstständigwerden der Frischlinge. Der Abschuss würde weisungslose Frischlinge hinterlassen und verstößt gegen Tierschutz und Weidgerechtigkeit.
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