Kurze Antwort
Zum kleinen Jägerrecht zählen die essbaren Teile des Aufbruchs wie Herz, Leber und Nieren; Blätter und Pansen gehören nicht dazu.
Das kleine Jägerrecht umfasst die verwertbaren Innereien (u. a. Herz, Lunge, Leber, Nieren, Milz, teils Zunge/Hirn). Blätter sind Muskel/Wildbretteile, der Pansen ist Teil des großen Gescheides und gehört nicht dazu.
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