Kurze Antwort
Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere und damit u. a. für jagdbare Tiere, Wildtiere mit Schonzeit sowie Arten, die dem Naturschutzrecht unterliegen; künstliche Lockenten sind keine Tiere.
Das TierSchG schützt Tiere als Mitgeschöpfe und verbietet ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Es erfasst sowohl Haustiere als auch wildlebende Tiere; Attrappen wie künstliche Lockenten fallen nicht darunter.
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