Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-215-2021

Welche Tiere unterliegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes?

Kurze Antwort

Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere und damit u. a. für jagdbare Tiere, Wildtiere mit Schonzeit sowie Arten, die dem Naturschutzrecht unterliegen; künstliche Lockenten sind keine Tiere.

  • A)Jagdbare Tiere.
  • B)Wildtiere, die Schonzeit haben.
  • C)Künstliche Lockenten
  • D)Tiere, die dem Naturschutzrecht unterliegen.
Erklärung

Das TierSchG schützt Tiere als Mitgeschöpfe und verbietet ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Es erfasst sowohl Haustiere als auch wildlebende Tiere; Attrappen wie künstliche Lockenten fallen nicht darunter.

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