Kurze Antwort
Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung gilt beim Rehwild als abnorm; nach dem Erlegen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.
Dieses Verhalten weist auf eine mögliche Störung des Allgemeinbefindens oder Erkrankung hin. Deshalb muss das Stück vor einer Verwendung als Lebensmittel amtlich untersucht werden.
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