Baden-WürttembergF5: Wildbrethygiene & KrankheitenBW-F5-170-2021

Welche Verhaltensweise muss beim Rehwild als abnorm angesehen werden, sodass nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung vorgenommen werden muss?

Kurze Antwort

Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung gilt beim Rehwild als abnorm; nach dem Erlegen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

  • A)Lang anhaltendes Schrecken
  • B)Aggressives Verhalten der Böcke gegenüber Geißen
  • C)Wiederholtes Zusammenbrechen ohne erkennbare äußere Verletzung
Erklärung

Dieses Verhalten weist auf eine mögliche Störung des Allgemeinbefindens oder Erkrankung hin. Deshalb muss das Stück vor einer Verwendung als Lebensmittel amtlich untersucht werden.

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