Kurze Antwort
Der Verlust der Scheu vor dem Menschen gilt als abnormes Verhalten und erfordert nach dem Erlegen eine amtliche Fleischuntersuchung.
Abnormes Verhalten ist ein bedenkliches Merkmal nach Tier-LMHV. Scheuverlust kann auf Erkrankungen (z. B. neurologische Störungen) hindeuten. Langes Schrecken, Aggressivität in der Brunft oder Kopfschütteln sind hierfür nicht hinreichend.
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