Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-134-2021

Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Nachsuchegespannen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen. und Der Nachsuchenhund muss brauchbar für die Nachsuche unter erschwerten Bedingungen sein.

  • A)Der Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.
  • B)Der Nachsuchenführer muss Jagdpächter sein.
  • C)Der Nachsuchenführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.
  • D)Der Nachsuchenhund muss brauchbar für die Nachsuche unter erschwerten Bedingungen sein.
  • E)Als Nachsuchenhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.
Erklärung

Richtig ist: gültiger Jagdschein für den Nachsuchenführer und ein Hund, der die Brauchbarkeit speziell für erschwerte Nachsuchen nachweist (z. B. über entsprechende Prüfungen/Leistungsnachweise). Pächterstatus oder Vereinsmitgliedschaft sind keine Voraussetzung, und zugelassen sind nicht nur BGS/HS – auch andere geeignete Jagdgebrauchshunde können als bestätigte Nachsuchenhunde anerkannt werden (länderabhängig).

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