Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4N-226-2021

Welche Voraussetzungen müssen Fallen in Baden-Württemberg zum Lebendfang erfüllen?

Kurze Antwort

In Baden-Württemberg müssen Lebendfangfallen den Vorgaben der DVO zum JWMG entsprechen, einen unversehrten Fang gewährleisten sowie registriert und eindeutig gekennzeichnet sein.

  • A)Sie müssen bei der Prüfstelle vor der ersten Nutzung getestet werden.
  • B)Sie müssen bei der Obersten Jagdbehörde registriert sein.
  • C)Sie müssen den Anforderungen der DVO JWMG entsprechen.
  • D)Sie müssen einen unversehrten Fang gewährleisten.
  • E)Sie müssen registriert und gekennzeichnet sein.
Erklärung

Die DVO JWMG legt Bauart, Einsatz und Kontrolle fest; Tierschutz verlangt den unversehrten Lebendfang. Registrierung und Kennzeichnung sichern Nachvollziehbarkeit und behördliche Kontrolle der Fallen.

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