Kurze Antwort
In Baden-Württemberg müssen Lebendfangfallen den Vorgaben der DVO zum JWMG entsprechen, einen unversehrten Fang gewährleisten sowie registriert und eindeutig gekennzeichnet sein.
Die DVO JWMG legt Bauart, Einsatz und Kontrolle fest; Tierschutz verlangt den unversehrten Lebendfang. Registrierung und Kennzeichnung sichern Nachvollziehbarkeit und behördliche Kontrolle der Fallen.
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