Baden-WürttembergF3: Jagdpraxis & JagdhundeBW-F3-183-2021

Welche Vorschrift entstammt der "Unfallverhütungsvorschrift-Jagd"?

Kurze Antwort

Die UVV Jagd (VSG 4.4) schreibt vor, dass sich bei Gesellschaftsjagden alle unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben müssen.

  • A)Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben.
  • B)Die Treiber müssen fest, zweckmäßig und regendicht gekleidet sein.
  • C)Wenn das Vorkommen von Sauen erwartet wird, muss jeder Treiber zum Selbstschutz eine kalte Waffe mitführen.
  • D)Aus Sicherheitsgründen hat jede Treibergruppe mindestens ein Handy mitzuführen.
Erklärung

Die VSG 4.4 fordert großflächige Signalkleidung zur eindeutigen Sichtbarkeit von Schützen, Treibern und Hundeführern. Die anderen genannten Punkte sind keine Vorschriften der UVV Jagd.

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