Kurze Antwort
Richtig sind: Eine Doppelflinte Kaliber 12/70., Eine Pistole Kaliber .22 lfb und ein nicht eingeführtes Magazin, geladen mit 5 Patronen. und Ein Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr.
Im 0er-Schrank (DIN/EN 1143-1) dürfen erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen sowie Munition gemeinsam aufbewahrt werden – aber stets ungeladen. Daher sind Doppelflinte, Doppelbüchsdrilling (mit ZF) und die Pistole zulässig; die Repetierbüchse „unterladen“ ist unzulässig, weil Waffen im Schrank nie geladen oder unterladen sein dürfen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.