Baden-WürttembergF2: Waffen & WaffenrechtBW-F2-2-2021

Welche Waffenteile zählen nach dem Waffengesetz zu den "wesentlichen" Teilen?

Kurze Antwort

Wesentliche Teile sind Lauf, Verschluss und bei Revolvern die Trommel als Patronenlager.

  • A)Lauf
  • B)Schlagbolzen
  • C)Verschluss
  • D)Trommel
  • E)Abzug
Erklärung

Nach WaffG zählen zu den wesentlichen Teilen u. a. Lauf, Verschluss und das Patronenlager; beim Revolver ist die Trommel das Patronenlager. Abzug und Schlagbolzen gelten nicht als wesentliche Teile.

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