Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-15-2021

Welche Wildart unterliegt dem Entwicklungsmanagement?

Kurze Antwort

Richtig ist: Fasan.

  • A)Steinmarder
  • B)Fuchs
  • C)Auerhahn
  • D)Fasan
  • E)Kormoran
Erklärung

Entwicklungsmanagement betrifft jagdbare Arten, deren Bestände durch Hege- und Lebensraummaßnahmen gezielt gefördert werden sollen. Der Fasan ist ein klassischer Niederwildvertreter, für den Maßnahmen wie Hecken, Wildäcker, Tränken und Prädatorenbejagung (im Sinne der 5 W’s) typisch sind. Auerhuhn und Kormoran sind streng geschützt, Fuchs und Steinmarder sind Prädatoren und nicht Gegenstand eines Entwicklungsmanagements.

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