Baden-WürttembergF4: Natur & EthikBW-F4-137-2021

Welche Wildarten dürfen Sie bejagen, ohne einen brauchbaren Jagdhund mitzuführen?

Kurze Antwort

Bejagt werden dürfen ohne mitgeführten brauchbaren Jagdhund Schwarzwild vom Ansitz aus und Rehwild vom Ansitz aus.

  • A)Schwarzwild vom Ansitz aus.
  • B)Tauben an einem Fahrsilo.
  • C)Rehwild vom Ansitz aus.
  • D)Fasanen im Feld.
  • E)Stockenten an stehendem Gewässer.
Erklärung

Für Ansitzjagden auf Schalenwild besteht keine Pflicht zum Mitführen eines brauchbaren Jagdhundes. Bei Federwildjagden wie auf Fasanen, Enten oder Tauben ist ein brauchbarer Hund wegen Nachsuche und Apport in der Regel vorgeschrieben.

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