Kurze Antwort
Bejagt werden dürfen ohne mitgeführten brauchbaren Jagdhund Schwarzwild vom Ansitz aus und Rehwild vom Ansitz aus.
Für Ansitzjagden auf Schalenwild besteht keine Pflicht zum Mitführen eines brauchbaren Jagdhundes. Bei Federwildjagden wie auf Fasanen, Enten oder Tauben ist ein brauchbarer Hund wegen Nachsuche und Apport in der Regel vorgeschrieben.
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